Markus Geretshauser & Partner wird von Markus Geretshauser betrieben, einem Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG nach § 3 Abs. 3 BFSG nicht.
Trotzdem soll diese Website für alle gut nutzbar sein: Wir achten auf lesbare Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und eine klare Seitenstruktur.
Barriere gefunden?
Wenn dir etwas auffällt, das du nicht oder nur schwer nutzen kannst, schreib uns an info@markus-geretshauser.de. Wir kümmern uns darum und helfen dir gern auch auf anderem Weg weiter, zum Beispiel mit einer Bestellung per E-Mail.
Stand: 02.11.2026
